Warum eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter. Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterstützen.

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen, insbesondere bei:



  Den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei 
  der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und anderen Einrichtungen 
  der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen 
  der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln 
  der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung 
  Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen 
  die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen 


  die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit 
  die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken 
  Auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten 
  Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen 
  darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken 


Siehe auch Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der jeweiligen Berufsgenossenschaften.

TÄTIGKEIT

Folgende Tätigkeiten werden von mir angeboten:



  Analyse des Arbeitssystems 
  Beurteilung der in der Analyse festgestellten Gefährdungen 
  Setzen von (Schutz-) Zielen 
  Entwicklung von Lösungsalternativen (Maßnahmenhierarchie) 
  Auswahl der geeigneten Lösung (Entscheidung liegt bei der Geschäftsführung) 
  Durch und Umsetzen der Lösung (in der Regel nur veranlassen und überwachen) 
  Kontrolle der Wirksamkeit der Lösung 


Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Integrierung des Arbeitsschutzes in das Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsystem

Ich begleite Sie auf dem direkten Weg zum prozessorientierten Management in Ihrem Unternehmen.