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Warum eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter. Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterstützen.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen, insbesondere bei:
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Den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
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der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und anderen Einrichtungen
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der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
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der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
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der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
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Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen
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die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen
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die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
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die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken
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Auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten
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Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen
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darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken
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Siehe auch Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der jeweiligen Berufsgenossenschaften.
TÄTIGKEIT
Folgende Tätigkeiten werden von mir angeboten:
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Analyse des Arbeitssystems
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Beurteilung der in der Analyse festgestellten Gefährdungen
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Setzen von (Schutz-) Zielen
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Entwicklung von Lösungsalternativen (Maßnahmenhierarchie)
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Auswahl der geeigneten Lösung (Entscheidung liegt bei der Geschäftsführung)
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Durch und Umsetzen der Lösung (in der Regel nur veranlassen und überwachen)
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Kontrolle der Wirksamkeit der Lösung
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Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Integrierung des Arbeitsschutzes in das Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsystem
Ich begleite Sie auf dem direkten Weg zum prozessorientierten Management in Ihrem Unternehmen.
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